Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 26. 4. 1992 als Beifahrer bei einem von seinem Bruder und Versicherungsnehmer der beklagten Partei verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Die Haftung der beklagten Partei zu 3/4 ist nicht mehr strittig. Streitgegenstand des Revisionsverfahrens bilden die Verdienstentgangsansprüche des Klägers. Verdienst sei ihm einerseits aufgrund der unfallskausalen Kündigung durch seinen Dienstgeber, andererseits auch dadurch entgangen, daß er "Pfusch... mehr lesen...
Norm: BArbSchutzV §3GewO §74aGewO §74cGewO §132 liti
Rechtssatz:
Durch die Bestellung eines fachkundigen Angestellten als Aufsichtsperson für eine Baustelle wird der Betriebsinhaber bzw der gewerberechtlich verantwortliche Geschäftsführer einer juristischen Person oder einer Gesellschaft von der Verpflichtung, sich persönlich von der Einhaltung der Dienstnehmerschutzvorschriften zu überzeugen, nicht befreit. VwGH von 25.06.1969, 51/... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIh ABGB §916 GewO §132 lith ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ABGB § 916 heute ABGB § 916 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. ... mehr lesen...
Norm: V des Bundesministerium für Handel und Verkehr 17.08.1932 BGBl 1932/266 über die gewerbsmäßige Vermittlung von Ausgleichen allgGewO §132
Rechtssatz:
Ein privatrechtlicher Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nur dann nichtig, wenn dies in der Verbotsnorm ausgesprochen ist oder wenn dies der Zweck der Verbotsnorm erfordert (JBl 1954,591).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §131GewO 1859 §132HandwerksV §19
Rechtssatz:
Zur Frage der Strafbarkeit in handwerksmäßigen Betrieben.
Entscheidungstexte 5 Os 202/51 Entscheidungstext OGH 14.03.1951 5 Os 202/51 Veröff: EvBl 1951/223 S 276 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0060232 Dokume... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIbGewO 1859 §14dGewO 1859 §132 litaGewO 1859 §132 lith ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992
Rechtssatz:
Die aus einem Gesellschaftsvertrag erworbenen privatrechtlichen Ansprüche eines Gesellschafters gehen nicht dadu... mehr lesen...