Entscheidungen zu § 130 GewO 1994

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Kärnten 1993/11/03 KUVS-K1-631/3/93

Rechtssatz: Der im erstinstanzlichen Straferkenntnis zur Last gelegte Sachverhalt - der Beschuldigte habe als Gewerbeinhaber das KFZ X auf der Y gelenkt und im Zuge eines Verkehrsunfalles eine verletzte Person im PKW versorgt und transportiert, obwohl er nicht über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfüge bzw habe er seinen gewerberechtlichen Berechtigungsumfang überschritten und dadurch § 366 Abs 1 Z 2 iVm § 130 III der GewO 1973 idgF und §§ 2 Abs 1, Abs 3 lit b des Gelegenheitsverke... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.11.1993

RS UVS Kärnten 1992/01/20 KUVS-326/1/91

Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte im Rahmen seiner Skischule mit seinem VW-Bus unter Beistellung eines Lenkers Skischulkinder von diversen Hotelbetrieben unentgeltlich zum Sammelplatz der Skischule führt, betreibt er ein konzessionspflichtiges Gewerbe, weil Gewerbsmäßigkeit einer Tätigkeit dann vorliegt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen Vorteil zu erzielen. Dabei ist es gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist: Hiebei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.01.1992

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