Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. Dezember 1981 wurde dem Ansuchen des Bf. Dipl.-Ing. B, ihm gemäß §26 Abs2 GewO 1973 als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GesmbH zum Zwecke seiner Bestellung als Geschäftsführer dieser Gesellschaft zur Ausübung näher bezeichneter gewerberechtlicher Tätigkeiten die Nachsicht vom Gewerbeausschluß zu erteilen, nicht Folge gegeben. 1.2. Mit Bescheid des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Indust... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungStGG Art18GewO 1973 §13 Abs3GewO 1973 §26
Rechtssatz: GewO 1973; keine Bedenken gegen §26; keine denkunmögliche Auslegung des §26 dahingehend, daß für die Gewerbeausübung als Geschäftsführer einer jur. Person eine Nachsichtmöglichkeit vom Ausschließungsgrund des §13 Abs3 n... mehr lesen...