IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde des AA, vertreten durch RA Mag. BB, Adresse 1, Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.07.2017, ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgericht... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde von Frau AA, vertreten durch die Dr. CC Rechtsanwalts GmbH, Adresse 1, X, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.04.2017, **** und ****, betreffend Verweigerung der Nachsicht vom Ausschluss der Gewerbeausübung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Dem Antrag von Frau AA, vertreten durch die D... mehr lesen...