1 1.1. Mit insgesamt sechs Anträgen beantragte die revisionswerbende Gesellschaft jeweils unter Vorlage einer Vollmacht und im Namen näher genannter Auftraggeber bei der belangten Behörde gemäß § 47 Abs. 2a des Kraftfahrgesetzes 1967 - KFG 1967 Auskunft über die Namen sowie die Adressen der Zulassungsbesitzer von jeweils mit Kennzeichen bezeichneten Kraftfahrzeugen zum Zweck der „Einleitung eines Besitzstörungsverfahrens“. 1.1. Mit insgesamt sechs Anträgen beantragte die revisionswe... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §10 GewO 1994 §129 Abs1 Z3 KFG 1967 §47 Abs2aRAO 1868 §8 Abs1RAO 1868 §8 Abs2 AVG § 10 heute AVG § 10 gültig ab 01.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 AVG § 10 gültig von 01... mehr lesen...