Entscheidungen zu § 127 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 151-152 von 152

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/20 94/04/0220

Der Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 23. Juni 1993 - beim Amt der Vorarlberger Landesregierung eingelangt am 25. Juni 1993 - suchte die Beschwerdeführerin um Genehmigung der Bestellung des - am 23. Juni 1993 von der Beschwerdeführerin zu ihrem Prokuristen bestellten - A zum Geschäftsführer für die Ausübung des Baumeistergewerbes sowie um die Bewilligung für das Baumeistergewerbe im Stan... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1994

RS Vwgh 1994/12/20 94/04/0220

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §127;GewO 1994 §176 Abs1 Z1;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §9 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung des § 39 Abs 2 letzter Satz GewO 1994 ist, daß eine Person am 1.7.1993 als gewerberechtlicher Geschäftsführer bereits bestellt ist. Zwar ist die Bestellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers auch ein Akt des Gewerbeinhabers, somit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1994

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