Entscheidungen zu § 125 GewO 1994

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 2006/3/2 V82/05

Entscheidungsgründe: I. Der antragstellende Rauchfangkehrermeister begehrt die Aufhebung der Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 5. Juni 2005 betreffend die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe zur Gänze, in eventu der (die Tarife enthaltenden) Anlage und auf diese hinweisender Wortfolgen in näher genannten Bestimmungen sowie des (das Inkrafttreten regelnden) §7 Abs1, allenfalls anstelle der Anlage auch nur der ziffernmäßigen Eurobeträg... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.03.2006

RS Vfgh 2006/3/2 V82/05

Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art103 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangGewO 1994 §125Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland betr die Festsetzung von Höchsttarifen für das Rauchfangkehrergewerbe. LGBl 50/2005VfGG §58
Leitsatz: Zulässigkeit des Individualantrags eines Rauchfangkehrermeisters auf Aufhebung einer - eine untrennbare Einheit bildenden - Vero... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.2006

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