Entscheidungen zu § 123 Abs. 3 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2012/10/18 2010/04/0135

Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde im Instanzenzug fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes "Rauchfangkehrer (Handwerk) gemäß § 94 Z 55 GewO 1994 für das Kehrgebiet des politischen Bezirkes F" an einem näher bezeichneten Standort nicht vorliegen, und untersagte die Ausübung des angemeldeten Gewerbes. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde im Instanzenzug fest, dass die gesetzl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.10.2012

RS Vwgh 2012/10/18 2010/04/0135

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §121 Abs1 Z4; GewO 1994 §123 Abs1; GewO 1994 §123 Abs3; GewO 1994 § 121 heute GewO 1994 § 121 gültig ab 30.06.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2015 GewO 1994 § 121 gültig von 19.08.2010 bis 29.06.2015 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.10.2012

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