IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Wimmer als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch RA B in ***, ***, gegen Spruchpunkt 3. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 5. November 2025, Zl. ***, betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird mit der Maßgabe Folge gegeben, dass ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.04.2026 Norm: GewO 1994 §1 GewO 1994 §94 Z32 GewO 1994 §366 Abs1 Z1VStG 1991 §22 Abs2 GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bi... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 28. Dezember 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) nach mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis wie folgt abgeändert: a. Die Tatzeit hat z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.12.2021 Norm: GewO 1994 §1GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z37GewO 1994 §366 Abs1 Z1
Rechtssatz: Beim – der Ausübung des Gewerbes gleich zu haltenden – Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es nach der Rsp des VwGH auf den in diesem Zusammenhang zu prüfenden objektiven Wortlaut und nicht etwa auf die Absicht des Anbietenden an. ... mehr lesen...