Der Beschwerdeführer übt seit März 1982 die Tätigkeit eines sogenannten "Wenders" aus. Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit, die darauf abzielt, kranken Menschen durch Handauflegen und Kräfteübertragung Heilung bzw. Linderung zu verschaffen. Eine beim Beschwerdeführer durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung (BP) stellte fest, daß er aus dieser Tätigkeit auch Umsätze und Einkünfte bzw. Einkommen und Gewerbeerträge erzielt habe. Die BP ermittelte die Abgabenbemessungsgrundlagen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §28;EStG 1972 §23 Z1;GewO 1973 §1;
Rechtssatz: § 23 Z 1 EStG 1972 und § 28 BAO definieren den Begriff des Gewerbebetriebes eigenständig, weshalb es nicht mehr darauf ankommt, ob sich eine Tätigkeit mit § 1 der GewO 1973 deckt (Hinweis E 10.11.1987, 87/14/0165; E 5.4.1989, 88/13/0064). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 24. April 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. März 1990 in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.40 Uhr in Graz, mit einer Motorsäge Äste zerkleinert, wobei es zu einer ungebührlichen Lärmbelästigung gekommen sei. Er habe hiedurch die Rechtsvorschriften des § 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Lärmschutz- und Luftreinhalte-Verordnung 1974 verletzt; gemäß § 21 VStG 1950 werde dem Beschwerdeführer eine Ermah... mehr lesen...
Index: L17006 Gemeindeeigener Wirkungsbereich SteiermarkL81006 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im HeizölSmogalarm Steiermark50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1;Lärmschutz- und LuftreinhalteV Graz 1974 §1 Abs5;Lärmschutz- und LuftreinhalteV Graz 1974 §2 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine Gewerbeberechtigung stellt, wie gerade ein Vergleich zwischen § 1 Abs 5 und § 2 Abs 1 der Grazer Lärmschutzverordnung 1974 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1;GewO 1973 §363 Abs1;GewO 1973 §375;GewO 1973 §376;GewO 1973 §379 Abs2;GewO 1973 §380;GewO 1973 §91 Abs1;GewO 1973;VwRallg;
Rechtssatz: Vom sachlichen Geltungsbereich der GewO 1973 sind auch jene Gewerbeberechtigungen erfaßt, die nach der GewO 1859 erteilt worden sind. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende R... mehr lesen...
Index: L70608 Film Kino Lichtspiel Vorarlberg50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §1;LichtspielG Vlbg 1983 §4 Abs2;LichtspielG Vlbg 1983 §5 Abs1 litc;
Rechtssatz: Der im LichtspielG verwendete Begriff der Gewerbsmäßigkeit entspricht dem der GewO. Danach gilt eine einmalige Handlung als regelmäßige Tätigkeit, wenn die Begleitumstände so geartet sind, dass aus ihnen geschlossen werden kann, es werde bei dieser einma... mehr lesen...