Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 GewO 1994

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2006/4/26 3Ob217/05s

Begründung: Mit Beschluss vom 2. März 2004 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei auf Grund dreier im Instanzenzug ergangener Urteile zur Hereinbringung von 1,172.341,13 EUR s.A. zuzüglich Prozesskosten erster Instanz sowie von Kosten des Rechtsmittelverfahrens von 5.181,63 EUR s.A. und 3.729,96 EUR s.A. gegen den Verpflichteten u.a. die Exekution nach § 294 EO auf Forderungen desselben gegen eine (im Firmenbuch eingetragene) Privatstiftung mit Sitz in Wien als Begünsti... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.2006

TE OGH 2006/4/26 3Ob16/06h

Begründung: Der nunmehr Verpflichtete ist Stifter einer näher bezeichneten Privatstiftung (im Folgenden nur Privatstiftung). Nach dem Vorbringen der betreibenden Partei ist Zweck der Stiftung die Erhaltung, Sicherung und Verwaltung des der Stiftung gewidmeten Vermögens; Versorgung von Begünstigten. Begünstigter der Stiftung ist der Verpflichtete. Bei Auflösung der Stiftung ist das Stiftungsvermögen an den zuletzt Begünstigten zu übertragen. Zu Lebzeiten des Stifters bestimmt er die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.2006

TE OGH 1999/9/15 3Ob218/99a

Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 2. Dezember 1998 wurde die Pfändung einer dem Verpflichteten gehörenden Schischule sowie der zugrundeliegenden Schischulbewilligung der Tiroler Landesregierung bewilligt. Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei auf Verwertung der gepfändeten Schischule durch Zwangsverwaltung mit der
Begründung: ab, gemäß § 8 Abs 2 Tiroler Schischulgesetz 1995 habe der Schischulinhaber unter anderem die Schischule persönlich zu leit... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1999

RS OGH 1985/10/1 4Ob373/84

Norm: GewO 1973 §1 Abs1GewO 1973 §5 Z1GewO 1973 §6 Z3UWG §1 C2
Rechtssatz: Eine "gewerbsmäßig" im Sinne des § 1 Abs 1 GewO bei der Veranstaltung "privater Automärkte" entfaltete Tätigkeit ist dem Begriff der "Geschäftsvermittlung" zu unterstellen; sie muß in ihrer Gesamtheit als Ausübung des freien Gewerbes (§§ 5 Z 1, 6 Z 3 GewO) der "Privatgeschäftsvermittlung" angesehen werden; sie ist damit zugleich eine "gewerbliche Arbeit" im Sinne des § 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1985

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten