Norm: ACG-G §2LFG §140bKartG 1988 §1KartG 1988 §5
Rechtssatz: Bei den der Austro Control Gesellschaft mbH übertragenen Aufgaben der Stückeprüfungen, Musterpüfungen und Nachprüfungen von Luftfahrzeugen auf ihre technische Sicherheit, die früher vom Bundesamt für Zivilluftfahrt wahrgenommen wurden, handelt es sich um hoheitliche Aufgaben, auch wenn sie von dieser Gesellschaft als beliehenem Unternehmen erbracht wurden. Solche Tätigkeiten der Hohe... mehr lesen...