RS OGH 1996/2/26 16Ok9/95, 1Ob79/14w

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Veröffentlicht am 26.02.1996
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Norm

ACG-G §2
LFG §140b
KartG 1988 §1
KartG 1988 §5

Rechtssatz

Bei den der Austro Control Gesellschaft mbH übertragenen Aufgaben der Stückeprüfungen, Musterpüfungen und Nachprüfungen von Luftfahrzeugen auf ihre technische Sicherheit, die früher vom Bundesamt für Zivilluftfahrt wahrgenommen wurden, handelt es sich um hoheitliche Aufgaben, auch wenn sie von dieser Gesellschaft als beliehenem Unternehmen erbracht wurden. Solche Tätigkeiten der Hoheitsverwaltung sowie die hiefür auf Grund einer Verordnung einzuhebenden Gebühren sind der Kontrolle durch das Kartellgericht entzogen; sie unterliegen nur der Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0081660

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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