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Begründung: I. Feststellungen und Verfahrensgang: römisch eins. Feststellungen und Verfahrensgang: 1. Bei der 1. BP handelt es sich um eine (ausländische) Fluggesellschaft, die 2. BP ist deren Geschäftsführer. 2. Auf Anzeige der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vom 18.11.2020 hin wurde mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk vom XXXX gegen die 2. beschwerdeführende Partei (im Folgenden: BP) wegen Ve... mehr lesen...
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Begründung: I. Feststellungen und Verfahrensgang: römisch eins. Feststellungen und Verfahrensgang: 1. Bei der 1. BP handelt es sich um eine (ausländische) Fluggesellschaft, die 2. BP ist deren Geschäftsführer. 2. Auf Anzeige der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vom 18.11.2020 hin wurde mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk vom XXXX gegen die 2. beschwerdeführende Partei (im Folgenden: BP) wegen Ve... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Auf Anzeige der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vom 29.10.2020 hin wurde mit Straferkenntnis der BH XXXX vom XXXX gegen die 2. beschwerdeführende Partei (im Folgenden: BP) wegen „Übertretung gemäß Artikel 5, 7 u 8 der VO (EG) Nr. 261/2004 idgF“ eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 300,– sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Stunden nebst des Beitrags zu den Kosten des Verwaltungsstrafverf... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Auf Anzeige der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vom 29.10.2020 hin wurde mit Straferkenntnis der BH XXXX vom XXXX gegen die 2. beschwerdeführende Partei (im Folgenden: BP) wegen „Übertretung gemäß Artikel 5, 7 u 8 der VO (EG) Nr. 261/2004 idgF“ eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 300,– sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Stunden nebst des Beitrags zu den Kosten des Verwaltungsstrafverf... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Auf Anzeige der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vom 29.10.2020 hin wurde mit Straferkenntnis der BH XXXX vom XXXX gegen die 2. beschwerdeführende Partei (im Folgenden: BP) wegen „Übertretung gemäß Artikel 5, 7 u 8 der VO (EG) Nr. 261/2004 idgF“ eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 300,– sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Stunden nebst des Beitrags zu den Kosten des Verwaltungsstrafverf... mehr lesen...