Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststelllungen und Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer war bis zu seiner Karenzierung mehrere Jahre bei einer Fluglinie als Flugbegleiter tätig, weshalb er sich in periodischen Abständen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 134a LFG unterziehen musste. Im April 2024 fiel eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erstmals negativ aus, wovon der Beschwerdeführer dur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 30.06.2025 beantragte die XXXX GmbH beim Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (in der Folge: belangte Behörde) die Durchführung einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 134a LFG hinsichtlich der beschwerdeführenden Partei. Am 30.06.2025 beantragte die römisch 40 GmbH beim Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (in der Folge: belangte Behörde) die Durchführung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) stellte am 11. Dezember 2023 sowie am 31. Jänner 2024 in rechtlicher Vertretung wie im
Spruch: genannt einen Antrag auf Ausfertigung eines Bescheides an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (im Folgenden: belangte Behörde). 1. römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführer) stellte am 11. Dezember 2023 sowie am 31. Jänne... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 12.01.2023 die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (im Folgenden: ZÜP) gemäß § 134a Abs. 6 LFG für ihren (damaligen) Mitarbeiter Herrn XXXX (im Folgenden: überprüfte Person bzw. mitbeteiligte Partei). In der Folge erhielt sie ein mit 31.01.2023 datiertes Schreiben des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technolo... mehr lesen...