Entscheidungen zu § 19 BVwGG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Beschluss 2018/6/27 E1933/2018

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.06.2018

RS Vfgh 2018/6/27 E1933/2018

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit97/01 Öffentliches Auftragswesen
Norm: B-VG Art144 Abs2BVwGG §19GO-BVwG §20BundesvergabeG 2006 §56 Abs7
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines am letzten Tag der Frist nach Ablauf der - in der Geschäftsordnung des betroffenen Gerichts festgelegten - Amtsstunden per ERV eingebrachten Antrages als verspätet
Rechtssatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.06.2018

TE Vfgh Beschluss 2017/9/21 G240/2017, V104/2017

Begründung: I.       Antragsvorbringen 1.       Mit dem am 12. September 2017 eingebrachten, auf Art139 Abs1 Z3 B-VG gestützten und beim Verfassungsgerichtshof zu V104/2017 protokollierten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft, "§20 (1) und (2) GO-BVwG als verfassungswidrig aufzuheben". 2.       Hinsichtlich ihrer Antragslegitimation bringt die antragstellende Gesellschaft vor, sie sei Partei in mehreren näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die in... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.09.2017

RS Vfgh 2017/9/21 G240/2017, V104/2017

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3B-VG Art140 Abs1 Z1 litcB-VG Art87 Abs2BVwGG §19GO-BVwG §20
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der Geschäftsordnung des Bundesverwaltungsgerichtes betr Amtsstunden mangels Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung von Akten der Gerichtsbarkeit sowie auf Aufhebung der gesetzlichen Grundlage als unzulässig ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.09.2017

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