Entscheidungsgründe: Der seit 16. 8. 2006 als Arbeiter bei der Beklagten beschäftigte Kläger erlitt am 21. 8. 2006 einen Arbeitsunfall und ist seither durchgehend arbeitsunfähig. Das Arbeitsverhältnis endete am 27. 10. 2006 durch Arbeitgeberkündigung. Der Kläger war bis 21. 10. 2007 im Krankenstand und bezieht seit 22. 10. 2007 den Pensionsvorschuss auf die von ihm beantragte Invaliditätspension. Der Kläger begehrt nunmehr unter Berufung auf § 5 EFZG Entgeltfortzahlung für die Zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 26. 1. 2004 (s Berichtigungsbeschluss des Erstgerichts ON 11 und die dazu ergangene bestätigende Rekursentscheidung ON 18) bei der Beklagten als Maurer beschäftigt. Am 29. 11. 2006 wurde er bei einem Arbeitsunfall verletzt und war von diesem Zeitpunkt an durchgehend arbeitsunfähig. Das Dienstverhältnis wurde von der Beklagten zum 20. 4. 2007 durch Kündigung gelöst. Die Beklagte bezahlte dem Kläger aufgrund der Arbeitsunfähigkeit Entgelt für d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 21. 4. 1994 als Buffetkassierin (Arbeiterin) bei der Beklagten beschäftigt. Vom 1. 3. 2004 bis 1. 7. 2004 war sie infolge einer Krankheit arbeitsunfähig. Mit Schreiben vom 29. 3. 2004 kündigte die Beklagte das Dienstverhältnis zum 14. 4. 2004 auf. Es wurde eine Endabrechnung unter Berücksichtigung von Abfertigung und Sonderzahlungen erstellt und ausbezahlt. Der Monatslohn der Klägerin betrug zuletzt EUR 1.260,29 brutto. Die Beklagte rechnete die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bei der beklagten Partei seit 15. 4. 1991 als Arbeiterin beschäftigt. Aufgrund einer Erkrankung befand sie sich im Arbeitsjahr 2001/2002 17 Kalendertage im Krankenstand und bezog dafür die Fortzahlung des vollen Entgelts. Als Entgeltfortzahlung in einem weiteren Krankenstand vom 27. 2. 2002 bis 7. 5. 2002 erhielt sie - im neuen Arbeitsjahr - vom 15. 4. bis zum 1. 5. 2002 das volle Entgelt, vom 2. 5. bis 7. 5. 2002 (6 Kalendertage bzw 4 Arbeitstage) jed... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15. 6. 1982 bis 30. 6. 1997 als Angestellte der beklagten Partei beschäftigt und verdiente zuletzt brutto S 28.830,--. Das Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Die Klägerin war vom 1. 2. bis 6. 2. 1997 und sodann vom 10. 2. bis 30. 6. 1997 infolge Krankheit arbeitsunfähig. Der zweite Krankenstand ab 10. 2. 1997 ist eine Wiedererkrankung im Sinne von § 8 Abs 2 AngG. Vom 10. 2. bis 30. 6. 1997 war die Klägerin durchgeh... mehr lesen...
Norm: EFZG §2 Abs1 EFZG §2 Abs4 EFZG Art. 1 § 2 heute EFZG Art. 1 § 2 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 EFZG Art. 1 § 2 gültig von 14.11.2017 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 EFZG Art. 1 § 2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 1. Februar 1992 als Wachorgan beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Kläger wegen Zuerkennung einer Invaliditätspension zum 28. Februar 1997 aufgekündigt. Der Entgeltfortzahlungsanspruch für das Jahr 1996 war infolge eines Krankenstandes vom 31. Oktober 1995 bis 31. März 1996 ausgeschöpft. Der letzte Krankenstand des Klägers dauerte vom 16. September 1996 über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. De... mehr lesen...
Norm: EFZG §2 Abs1 EFZG §2 Abs4 EFZG §5 EFZG Art. 1 § 2 heute EFZG Art. 1 § 2 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 EFZG Art. 1 § 2 gültig von 14.11.2017 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 EFZG Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, einem Beförderungsunternehmen, als Kraftfahrer beschäftigt. Er begann sein Dienstverhältnis am 5.9.1990. Der vereinbarte Stundenlohn betrug zuletzt S 65,-- brutto; die vereinbarte Sonderzahlung betrug S 12.000,-- brutto jährlich. In den letzten drei Jahren vor Klagseinbringung (seit 1.5.1991) leistete der Kläger 841,5 Überstunden. Er war seit 12.7.1993 im Krankenstand und erhielt knapp nach dem 6.9.1993, zu einer Ze... mehr lesen...