Norm: ECG §5 Abs1 Z3
Rechtssatz: Aus der vom Gesetzgeber gewählten Formulierung "einschließlich seiner elektronischen Postadresse" ist abzuleiten, dass neben dieser mindestens ein anderer individueller Kommunikationsweg (arg.: "in Verbindung treten") angegeben werden muss, worunter etwa Telefon oder Telefax fallen. Auch verfügt nicht jeder Nutzer über eine E-Mail-Adresse oder hat Zugang zu einer solchen. Wird keine Telefaxnummer angegeben, erfü... mehr lesen...
Norm: ECG §5 Abs1 Z3
Rechtssatz: Aus der vom Gesetzgeber gewählten Formulierung "einschließlich seiner elektronischen Postadresse" ist abzuleiten, dass neben dieser mindestens ein anderer individueller Kommunikationsweg (arg.: "in Verbindung treten") angegeben werden muss, worunter etwa Telefon oder Telefax fallen. Auch verfügt nicht jeder Nutzer über eine E-Mail-Adresse oder hat Zugang zu einer solchen. Wird keine Telefaxnummer angegeben, erfü... mehr lesen...