Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 ECG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2003/11/18 4Ob219/03i, 4Ob211/13b

Norm: ECG §5 Abs1 Z3
Rechtssatz: Aus der vom Gesetzgeber gewählten Formulierung "einschließlich seiner elektronischen Postadresse" ist abzuleiten, dass neben dieser mindestens ein anderer individueller Kommunikationsweg (arg.: "in Verbindung treten") angegeben werden muss, worunter etwa Telefon oder Telefax fallen. Auch verfügt nicht jeder Nutzer über eine E-Mail-Adresse oder hat Zugang zu einer solchen. Wird keine Telefaxnummer angegeben, erfü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.11.2003

RS OGH 2003/11/18 4Ob219/03i, 4Ob211/13b

Norm: ECG §5 Abs1 Z3
Rechtssatz: Aus der vom Gesetzgeber gewählten Formulierung "einschließlich seiner elektronischen Postadresse" ist abzuleiten, dass neben dieser mindestens ein anderer individueller Kommunikationsweg (arg.: "in Verbindung treten") angegeben werden muss, worunter etwa Telefon oder Telefax fallen. Auch verfügt nicht jeder Nutzer über eine E-Mail-Adresse oder hat Zugang zu einer solchen. Wird keine Telefaxnummer angegeben, erfü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.11.2003

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