Norm: ECG §22 Abs1ZPO §502 Abs1 HI2
Rechtssatz: Ob eine Maßnahme zum Schutz eines Allgemeininteresses erforderlich und verhältnismäßig ist, muss nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und wirft regelmäßig keine erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO auf. Entscheidungstexte 4 Ob 47/07a Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 47/07a Beisatz: Hier: Wer... mehr lesen...