Entscheidungsgründe: Der Kläger bot am 8. 9. 2005 einen - am 5. 10. 1995 erstmals zum Verkehr zugelassenen - Personenwagen über die Internetplattform „eBay" zum geringsten Gebot von einem Euro zur Versteigerung an. Die im Angebot ersichtliche Beschreibung des Fahrzeugs enthielt den Hinweis, dass das Auto in einem gebrauchten und dem Alter entsprechenden Zustand ist; näher wurde dazu ausgeführt, dass die Begutachtungsplakette nächsten Monat abläuft und für eine neue der Auspuff ges... mehr lesen...
Norm: ECG §20 Abs1EVÜ allgIPRG allgUN-Kaufrechtsübk - CISG allg
Rechtssatz: Verkauft der Seitenanbieter bei einer Internetauktion keine eigenen Sachen, sondern stellt nur eine Plattform zur Verfügung, kommt es für das anwendbare Recht nicht auf die Niederlassung des Seitenanbieters an, sondern auf den Kaufvertrag zwischen Einlieferer und Ersteigerer. Es ist mangels Rechtswahl primär nach dem UN-Kaufrecht, sonst nach dem EVÜ zu beurteilen. ... mehr lesen...