Entscheidungen zu § 91 Abs. 3 ÄrzteG 1998

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vfgh Erkenntnis 2002/12/11 V80/02

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine zu B1081/02 protokollierte Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG eines in Wien niedergelassenen Arztes anhängig; die Beschwerde richtet sich gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Vorstands der Ärztekammer für Wien vom 21. Mai 2002, mit dem die dem Beschwerdeführer auferlegte Umlage zur Ärztekammer für Wien für das Jahr 2000 mit S 22.513,78 sowie die Umlage zur Österreichischen Ärztekammer für das Jahr 2000 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 11.12.2002

TE Vfgh Erkenntnis 2001/6/19 V2/01

Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B561/99 die Beschwerde eines in Wien niedergelassenen Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde anhängig, der seit dem 1.1.1996 eine Pension des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien bezieht und daneben fallweise als Wohnsitzarzt privat ordiniert. Mit Bescheid des Präsidenten der Ärztekammer für Wien wurde dem Beschwerdeführer die Kammerumlage der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1999 in der Höhe v... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 19.06.2001

RS Vfgh 2001/6/19 V2/01

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangÄrzteG 1998 §91 Abs3UmlagenO der Ärztekammer für Wien für das Jahr 1999 Abschnitt I A Abs3
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Festsetzung eines pauschalen Fixbeitrages für die Kammerumlage pensionierter Ärzte in der UmlagenO der Ärztekammer für Wien 1999
Rechtssatz: Einstellung des Verordnu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 19.06.2001

TE Vfgh Erkenntnis 2001/6/12 V107/00 ua

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Gemäß §56 des - im vorliegenden Fall noch anzuwendenden - Bundesgesetzes über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1984 - ÄrzteG 1984), BGBl. Nr. 373/1984 idF BGBl. Nr. 314/1987, 461/1992 und 100/1994, heben die Ärztekammern zur Bestreitung der finanziellen Erfordernisse für die Durchführung ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben von sämtlichen Kammerangehörigen die Kammerumlage ein. Diese ist unter Bed... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 12.06.2001

RS Vfgh 2001/6/12 V107/00 ua - V100/01 ua, V80/02

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litcÄrzteG 1984 §56 Abs4ÄrzteG 1984 §104 Abs2ÄrzteG 1998 §91 Abs3UmlagenO der Ärztekammer für Wien für die Jahre 1991 bis 1993 und 1997UmlagenO der Ärztekammer für Wien für die Jahre 1994 bis 1996UmlagenO der Ärztekammer für Wien für die Jahre 1998 und 1999UmlagenO der Ärztekammer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.2001

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