Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Mit an die Österreichische Ärztekammer gerichtetem Vordruck („ÖÄK-§14 Antragsformular …“) vom 24.06.2025 stellte die nunmehrige Beschwerdeführerin einen Antrag auf Anrechnung ausländischer Aus- oder Weiterbildungszeiten gemäß § 14 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998), welcher beim Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) am sel... mehr lesen...