Entscheidungen zu § 59 Abs. 6 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2003/11/24 2002/10/0018

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 5. November 2001 wurde der mitbeteiligten Partei die Konzession zur Errichtung und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in Wernberg erteilt. Die vom Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen als unzulässig zurückgewiesen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , der Beschwerdeführer, ein Arzt mit Hausapotheke, die infolge der Konzess... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.11.2003

RS Vwgh 2003/11/24 2002/10/0018

Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §29;ÄrzteG 1998 §59 Abs6;
Rechtssatz: Die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke ist - ebenso wie die Konzession zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke - ein dem Bewilligungsinhaber persönlich verliehenes Recht. Der Nachfolger des eine solche Bewilligung innehabenden Arztes bedarf zur "Weiterführung" der ärztli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.2003

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