Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2004/7/6 2003/11/0095

Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses der Ärztekammer für Wien vom 26. April 2002 wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2001 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung mit EUR 11.709,98 (ATS 161.132,84) festgesetzt. Der Beschwerdeführer habe für das Jahr 2001 bisher keine "vorläufigen" Fondsbeiträge entrichtet, es bestehe daher ein Beitragsrückstand in der festgesetzten Beitragshöhe, welcher bis zum 31. Juli 2002 zu entrichten sei. In der Begründung: füh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.07.2004

RS Vwgh 2004/7/6 2003/11/0095

Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs1;ÄrzteG 1998 §45 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 §7a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/11/0096 E 14. September 2004 2005/11/0116 E 27. März 2007
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass durch die Vorschreibung des Beitrages zum Wohlfahrtsfonds der Bf in dem vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.07.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/24 2003/11/0182

Wie sich aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 26. November 2002, B 1232/02, ergibt, ersuchte der Beschwerdeführer mit an den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gerichtetem Schriftsatz vom 23. November 2001 um Befreiung von der Beitragspflicht. Dabei führte der Beschwerdeführer aus, seinem Antrag sei schon mit Bescheid vom 18. September 1989 stattgegeben worden, an seiner beruflichen Situation habe sich nichts geändert, er stehe weiterhin i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.09.2003

RS Vwgh 2003/9/24 2003/11/0182

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs1;ÄrzteG 1998 §45 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Abweisung eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds wird der Bf in dem von ihm einzig angegebenen Recht, demjenigen auf Berufsausübung gemäß § 45 Abs. 1 ÄrzteG 1998, nicht verletzt. Der Bescheid kann auch nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.09.2003

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