Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein Arzt mit italienischer Staatsbürgerschaft, brachte am 02.11.2022 bei der Österreichischen Ärztekammer eine Meldung der Erbringung einer Dienstleistung in Österreich (zur Durchführung ästhetischer Beratungen) nach § 37 Abs. 3 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG) ein (in der Folge auch Erstantrag), wobei er eine Bescheinigung des Consejo General de Colegios Oficiale... mehr lesen...