Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner, er hat eine Ausbildung zum Facharzt für Unfallchirurgie und eine Ausbildung zum Facharzt für Orthopädie abgeschlossen. Weiters hat der Beschwerdeführer eine akademische Ausbildung zum Osteopathen abgeschlossen. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner, er h... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner mit einer Ausbildung als Arzt für Allgemeinmedizin sowie als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner mit einer Ausbildung als Arzt für Allgemeinmedizin sowie als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Strittig ist zwischen den Parteien die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers als Arzt für Allgemeinmedizin, sowie je nach anzuwendender Fassung des Ärztegesetzes 1998 (vgl Novelle BGBl I Nr 25/2017) die Rechtsfrage, ob ein Wohnsitzarzt als flugmedizinischer Sachverständiger autorisiert werden kann. Strittig ist zwischen den Parteien die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers als Arzt für Allgemeinmedizin, sowie je nach anzuwendender Fassung des Ä... mehr lesen...