Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin übermittelte der Österreichischen Ärztekammer (fortan: belangte Behörde), Referat Internationales, mit E-Mail vom XXXX einen Antrag auf Anerkennung einer EWR-Berufsqualifikation gemäß § 28 iVm § 5 ÄrzteG 1998 betreffend ihre in XXXX erworbene Ausbildung mit der Bitte um positive Erledigung und Eintragung in die Ärzteliste. Diesem Antrag beigelegt war ein Konvolut aus Unterlagen... mehr lesen...