Entscheidungen zu § 195 Abs. 3 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/5/23 2006/11/0062

Mit Bescheid vom 26. Februar 2002 schrieb der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (im Folgenden: ÖÄK) der Ärztekammer für Wien die Umlagen zur Bedeckung der Kosten, die aus der Geschäftsführung der ÖÄK erwachsen, für das erste Halbjahr 2002 mit EUR 990.302,75 vor, und zwar unter Anfügung des Zusatzes "wobei auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Art der Berufsausübung der Kammerangehörigen Bedacht zu nehmen ist". In der Begründung: wurde ausgeführt, gemäß § 2 Abs. 1 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.2006

RS Vwgh 2006/5/23 2006/11/0062

Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §132 Abs1;ÄrzteG 1998 §195 Abs3;Umlagen- und BeitragsO ÄrzteK Österreich 2002;
Rechtssatz: Mit Erkenntnis vom 17. März 2006, V 24/05-9, hat der VfGH den Antrag des VwGH, die am 14. Dezember 2001 von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) unter Punkt 6 "Finanzielles" beschlossene "Umlagen- und Beitragsordnung der ÖÄK für das Jahr 20... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2006

RS Vwgh 2006/5/23 2006/11/0062

Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §132 Abs1;ÄrzteG 1998 §195 Abs3;Umlagen- und BeitragsO ÄrzteK Österreich 2002;
Rechtssatz: Die Umlagen- und Beitragsordnung der ÖÄK für das Jahr 2002 wurde vom VfGH (E VfGH 17. März 2006, V 24/05-9) nicht als gesetzwidrig aufgehoben, sie ist daher für den VwGH (weiterhin) Maßstab für die Überprüfung des Bescheides auf seine Rechtmäßigkeit. Da die Umla... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.05.2006

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