Entscheidungen zu § 157 Abs. 2 ÄrzteG 1998

Landesverwaltungsgericht Wien

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TE Lvwg Beschluss 2021/8/5 VGW-172/092/10978/2021

Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seinen Richter Mag. Dr. Kienast über die Beschwerde des Herrn MR Dr. A. B. vom 14.12.2020 gegen das Erkenntnis des Disziplinarrats der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Wien, vom 22.10.2020, Zl. ..., betreffend Disziplinarvergehen nach § 136 Abs. 1 Z 2 Ärztegesetz (ÄrzteG) den BESCHLUSS: I. Die Beschwerde wird gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 2... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 05.08.2021

RS Lvwg 2021/8/5 VGW-172/092/10978/2021

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.08.2021 Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §157 Abs2
Rechtssatz: Die gesetzliche Rechtsfolge des „rechtskräftig Werdens“ kann bei Bescheiden, die nicht mehr dem Rechtsbestand angehören, nicht mehr eintreten. Schlagworte Disziplinarvergehen; Einspruch; schwebende Unwirksamkeit; Rechtskraft; Rechtswirk... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 05.08.2021

RS Lvwg 2021/8/5 VGW-172/092/10978/2021

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.08.2021 Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §157 Abs2
Rechtssatz: Die gesetzliche Bestimmung des § 157 Abs. 2 ÄrzteG ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass die Formulierung „rechtskräftig“ nur jene Fälle erfasst, in dem der Disziplinarbeschuldigte neben dem Einspruch nicht auch eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 05.08.2021

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