Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit Schreiben vom 01.08.2022 – eingelangt beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz am 04.08.2022 – wurde von XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragt, in eventu angeregt, dass der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (in Folge: Behörde), in Ausübung se... mehr lesen...