Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin übermittelte der Österreichischen Ärztekammer (fortan: belangte Behörde), Referat Internationales, mit E-Mail vom XXXX einen Antrag auf Anerkennung einer EWR-Berufsqualifikation gemäß § 28 iVm § 5 ÄrzteG 1998 betreffend ihre in XXXX erworbene Ausbildung mit der Bitte um positive Erledigung und Eintragung in die Ärzteliste. Diesem Antrag beigelegt war ein Konvolut aus Unterlagen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Krankenanstalt ( XXXX als Rechtsträgerin des XXXX mit dem Sitz in XXXX ; in der Folge: Beschwerdeführerin) beantragte mit Antrag vom 22.09.2017 gemäß § 10 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998) bei der Österreichischen Ärztekammer (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) für die „Kinder und Jugendmedizin, Org.einheit für Kinder- und Jugendpsychosomatik/-psychiatrie“ die Anerkennung als Ausbildungsstätte ab... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX (beschwerdeführende Partei) hat am 31.10.2018 eine Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer bei der Behörde eingebracht; diese hat die Beschwerde am 07.12.2018 dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt, über die das Bundesverwaltungsgericht bis dato nicht entschieden h... mehr lesen...