Entscheidungen zu § 78 Abs. 2 AbgEO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/25 97/15/0031

Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit Sicherstellungsauftrag vom 7. Juli 1995 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung der Umsatzsteuervorauszahlung für Mai 1995 in Höhe von 1,728.485 S an. Im Sicherstellungsauftrag wird auch ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.03.1999

RS Vwgh 1999/3/25 97/15/0031

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §78 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0032
Rechtssatz: Die Pfändung einer Geldforderung wird durch die spätere Vormerkung des Pfandrechtes auf einer Liegenschaft nicht rechtswidrig; anderes ergibt sich aus § 78 Abs 2 AbgEO nicht. European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1999

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