Entscheidungen zu § 65 Abs. 4 AbgEO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2003/3/27 2000/15/0067

Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 22. Oktober 1997, ihm "sein Guthaben von S 267.307,--" auf sein Bankkonto zu überweisen. Infolge eines Devolutionsantrages nach § 311 BAO - so die belangte Behörde in der Begründung: des angefochtenen Bescheides - sei die Zuständigkeit zur Entscheidung über diesen Rückzahlungsbetrag auf die belangte Behörde übergegangen. Mit Bescheid vom 25. Jänner 1999 habe das Finanzamt die Sicherstellun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.03.2003

RS Vwgh 2003/3/27 2000/15/0067

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs4;BAO §239;
Rechtssatz: Der für die Verweigerung der Guthabensrückzahlung wesentliche Pfändungsakt würde auch nicht durch eine nach § 65 Abs. 4 AbgEO dem Drittschuldner ermöglichte Anfechtung des Zahlungsverbotes beseitigt. Die Anfechtungsmöglichkeit nach § 65 Abs. 4 AbgEO beschränkt sich nämlich auf die Interessensphäre des Drittschuldners u... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2002/2/28 99/15/0100

Mit Bescheid vom 27. November 1996 pfändete das Finanzamt die der Abgabenschuldnerin, E. GmbH, gegen den Beschwerdeführer zustehende Forderung auf Einzahlung der Stammeinlage. Gegen den Beschwerdeführer wurde gleichzeitig der Bescheid (Aufforderung zur Drittschuldnererklärung) vom 27. November 1996 und gegen die Abgabenschuldnerin mit diesem Tag ein Verfügungsverbot erlassen. Die ergangenen Bescheide wurden rechtskräftig. Mit Bescheid (Überweisung zur Einziehung) vom 10. Dezember 1998... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2002

RS Vwgh 2002/2/28 99/15/0100

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs4;AbgEO §71;
Rechtssatz: Der Rechtsschutz des Drittschuldners ist in jeder Phase der Vollstreckung auf Geldforderungen gewahrt. Gegen den Pfändungsbescheid steht ihm das Rechtsmittel gemäß § 65 Abs 4 AbgEO zu. Die Überweisung an sich beeinträchtigt seine Rechtsposition nicht. Im Falle der Einziehung der überwiesenen Forderung durch den Abgabe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2002

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