Entscheidungen zu § 64 Abs. 1 AbgEO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 2017/5/30 Ro 2015/16/0012

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §64 Abs1 idF 1992/457;VwRallg; AbgEO § 64 heute AbgEO § 64 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 AbgEO § 64 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2020 zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.2017

TE Vwgh Erkenntnis 2017/5/30 Ro 2015/16/0012

1 Mit Bescheid vom 3. März 2014 sprach das Finanzamt Wien 1/23 aus, dass wegen einer ziffernmäßig näher bezeichneten Abgabenschuld die dem Revisionswerber gegen eine Körperschaft öffentlichen Rechts zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstigen Bezüge im Sinne des § 290a EO gemäß § 65 AbgEO gepfändet würden, und wies darauf hin, dass sich die unpfändbaren Beträge, die dem Abgabenschuldner zu verbleiben haben, aus den von der "Internet-W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.2017

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