Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §64 Abs1 idF 1992/457;VwRallg; AbgEO § 64 heute AbgEO § 64 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 AbgEO § 64 gültig von 01.03.1992 bis 30.06.2020 zu... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 3. März 2014 sprach das Finanzamt Wien 1/23 aus, dass wegen einer ziffernmäßig näher bezeichneten Abgabenschuld die dem Revisionswerber gegen eine Körperschaft öffentlichen Rechts zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstigen Bezüge im Sinne des § 290a EO gemäß § 65 AbgEO gepfändet würden, und wies darauf hin, dass sich die unpfändbaren Beträge, die dem Abgabenschuldner zu verbleiben haben, aus den von der "Internet-W... mehr lesen...