Entscheidungen zu § 4 AbgEO

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Oberösterreich 2012/12/03 VwSen-600127/3/Gf/Rt

Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: * Zuständigkeit des Oö. Verwaltungssenates zur Entscheidung über einen Devolutionsantrag in einer Angelegenheit der Abgabenexekution, der sich gegen die Nichterlassung eines Bescheides, mit dem über eine Einwendung des Verpflichteten gegen den Anspruch und gegen die Bewilligung der Exekution... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.12.2012

RS UVS Oberösterreich 1996/01/09 VwSen-420079/5/Kl/Rd

Rechtssatz: Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welchem eine rechtsfeststellende oder -erzeugende Wirkung beigemessen werden kann, die sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet und sohin einen individuellen normativen Inhalt hat. Es ist daher erforderlich, daß ein verwaltungsbehördlicher Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch erteilt wurde, der erforderlichenfalls mit sofortigem Zwang durch u... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 09.01.1996

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