Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Exszindierungsklage nach § 14 AbgEO die Unzulässigerklärung und Einstellung einer gegen eine näher bezeichnete Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG) wegen offener Umsatz- und Einkommenssteuer geführten Abgabenexekution in Ansehung eines näher genannten, mit 40.000 EUR bewerteten Pkws. Die Klägerin sei dessen Eigentümerin, Zulassungsbesitzerin im Zeitpunkt der finanzbehördlichen Pfändung und Verbringung des Pkws an einen ihr bis dato unbeka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsvertreter und Strafverteidiger des derzeit in Untersuchungshaft befindlichen J***** U*****. Auf Antrag des J***** U***** wurde die K***** KG gemäß § 20 Abs 1 MedienG zur Zahlung von Geldbußen verpflichtet, und zwar mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 4.9.1992, 27 Bs 291/92, in Höhe von je S 4.000,-- für die Tage der Nichtveröffentlichung der Entgegnung in den Nummern des periodischen Medienwerkes "N*****" vom 21.5.1992 bis 2... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren mit ihrer Klage, in deren
Kopf: als Gegenstand "Feststellung" angeführt ist, die Feststellung, daß ein bestimmtes, näher bezeichnetes Pferd nicht mit dem Pfandrecht des Finanzamtes Gmunden aus einer gegen eine namentlich genannte Abgabenschuldnerin geführten Exekution belastet sei. Sie bringen dazu vor, daß sie das Pferd am 1.2.1993 um den Betrag von 58.000,-- S von einer von der Abgabenschuldnerin verschiedenen Person gekauft und in ihren Besit... mehr lesen...
Norm: EO §37 P AbgEO §14 Abs1 AbgEO §14 Abs2 EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 37 gültig von 01.08.198... mehr lesen...