Entscheidungen zu § 14 Abs. 2 AbgEO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2004/7/21 3Ob163/04y

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Entscheidung | OGH | 21.07.2004

TE OGH 1994/6/28 3Ob19/94

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Entscheidung | OGH | 28.06.1994

TE OGH 1993/11/10 3Ob142/93

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Entscheidung | OGH | 10.11.1993

RS OGH 1993/11/10 3Ob142/93, 3Ob19/94, 3Ob163/04y, 3Ob96/13h

Norm: EO §37 PAbgEO §14 Abs1AbgEO §14 Abs2
Rechtssatz: Mit der Klage nach § 14 Abs 2 AbgEO, die dem § 37 EO nachgebildet ist, wird im Sinn des § 14 Abs 1 AbgEO von einer dritten Person gegen die finanzbehördliche Vollstreckung Widerspruch mit der Behauptung erhoben, daß ihr an einem durch die Vollstreckung betroffenen Gegenstand oder an einem Teil eines solchen ein Recht zustehe, das die Vornahme der Vollstreckung unzulässig machen würde. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1993

Entscheidungen 1-4 von 4

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