RS OGH 1993/11/10 3Ob142/93, 3Ob19/94, 3Ob163/04y, 3Ob96/13h

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Veröffentlicht am 10.11.1993
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Norm

EO §37 P
AbgEO §14 Abs1
AbgEO §14 Abs2

Rechtssatz

Mit der Klage nach § 14 Abs 2 AbgEO, die dem § 37 EO nachgebildet ist, wird im Sinn des § 14 Abs 1 AbgEO von einer dritten Person gegen die finanzbehördliche Vollstreckung Widerspruch mit der Behauptung erhoben, daß ihr an einem durch die Vollstreckung betroffenen Gegenstand oder an einem Teil eines solchen ein Recht zustehe, das die Vornahme der Vollstreckung unzulässig machen würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013512

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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