Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Markus K*****, vertreten durch Dr. Guido Kollmann, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G***** AG, *****, vertreten durch Dr. Wilhelm Schlein Rechtsanwalt GmbH in Wien, wegen Feststellung der Unwirksam... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johannes S*****, vertreten durch Dr. Reinhard Schwarzkogler, Rechtsanwalt in Lambach, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 17... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Rückstandsausweises eines Finanzamtes führt dieses gegen einen Abgabenschuldner Exekution nach der AbgEO. In ihrer mit "Widerspruch gemäß § 37 EO iVm § 14 AbgEO" bezeichneten Klage begehrte die klagende Partei, mit Urteil die Vornahme ((der Exekution)) bezüglich einer Gläserspülmaschine und einer Espressomaschine als unzulässig zu erklären. In ihrer mit "Widerspruch gemäß Paragraph 37, EO in Verbindung mit Paragraph 14, AbgEO" bezeichneten Klage beg... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14 ZPO §224 Abs1 AbgEO § 14 heute AbgEO § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 AbgEO § 14 gültig von 01.07.2020 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 AbgEO § 14 gültig von 01.01.1950... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge von Exekutionen, die von den beklagten Parteien zur Hereinbringung von S 103.210,-- bzw S 304.574,74 je sA geführt werden, wurde ein als Superädifikat bezeichnetes Gebäude gepfändet und am 28.4.1994 versteigert. Der Versteigerungserlös von S 312.500,-- wurde vom Erstgericht mit dem rechtskräftig gewordenen Beschluß vom 30.6.1994 verteilt, jedoch noch nicht an die Berechtigten ausgefolgt. Mit der beim Erstgericht am 9.6.1994 eingelangten, pflegschaftsbehör... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren mit ihrer Klage, in deren
Kopf: als Gegenstand "Feststellung" angeführt ist, die Feststellung, daß ein bestimmtes, näher bezeichnetes Pferd nicht mit dem Pfandrecht des Finanzamtes Gmunden aus einer gegen eine namentlich genannte Abgabenschuldnerin geführten Exekution belastet sei. Sie bringen dazu vor, daß sie das Pferd am 1.2.1993 um den Betrag von 58.000,-- S von einer von der Abgabenschuldnerin verschiedenen Person gekauft und in ihren Besit... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14 EO §37 P ZPO §405 BII AbgEO § 14 heute AbgEO § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 AbgEO § 14 gültig von 01.07.2020 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 AbgEO § 14 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: EO §37 P AbgEO §14 JN §1 A JN §1 DIII EO § 37 heute EO § 37 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 37 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 37 gültig von 01.08.198... mehr lesen...
Die Klage ist darauf gerichtet, daß die in der Abgabenexekutionssache der Beklagten (Republik Österreich) gegen die Verpflichtete A. Gesellschaft m. b. H. am 6. November 1950 zur Hereinbringung einer Abgabenforderung von 96.176.55 S, am 23. Juni 1952 zur Hereinbringung einer weiteren solchen Forderung von 41.667.28 S und am 26. Feber 1953 zur Hereinbringung der Abgabeforderung von 121.036.43 S durchgeführten Pfändungen einer Vorführungsapparatur und von 60 Scheinwerfern samt Kabel ... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14 AbgEO §33 EO §258 AbgEO § 14 heute AbgEO § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 AbgEO § 14 gültig von 01.07.2020 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 AbgEO § 14 gültig von 01.0... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14 AbgEO §33 EO §37 A1 EO §258 AbgEO § 14 heute AbgEO § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 AbgEO § 14 gültig von 01.07.2020 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2019 AbgEO § 14 gülti... mehr lesen...