Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.03.2014 Index: L82005 Bauordnung Salzburg
Norm: BauPolG §2 Abs1BauPolG §7 Abs1a
Rechtssatz: Der Rechtsansicht der Beschwerdeführer, dass auf Grund des von der mitbeteiligten Partei an sie erfolgten Eigentumsübergangs der Miteigentumsanteile (mit
Begründung: von Wohnungseigentum) sie als Rechtsnachfolgerin der R. Ges.m.b.H. automatisch auch in de... mehr lesen...