Begründung: Der am 2. 8. 1994 geborene Kläger lebt bei seiner Mutter und besucht die 10. Stufe des Sonderpädagogischen Zentrums. Er leidet an einer autistischen Entwicklungsstörung mit autistischen und autoaggressiven Zügen und verfügt über eine sehr niedrige intellektuelle Leistungsfähigkeit. Es bestehen eine leichte Dysarthrie und minimale Störungen der Koordination. Die Beklagte hat dem damals achtjährigen Kläger mit Bescheid vom 29. 10. 2002 Pflegegeld der Stufe 4 unter Anrechnu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Dr. Gabriele Griehsel (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Isabella L*****, vertreten durch Mag. Thomas Stöger, Rechtsanwalt in Neusiedl am See, geg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Herta F*****, vertreten durch Dr. Jörg Hobmeier, Rechtsanwalt in Innsbruck gegen... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1WPGG §7 Abs4
Rechtssatz: Eine Entziehung oder eine Neubemessung (Erhöhung oder Herabsetzung) des Pflegegeldanspruches setzt im Regelfall eine wesentliche Veränderung des Zustandsbildes des Pflegebedürftigen und in dessen Folge eine Änderung im Umfang des Pflegebedarfs voraus, die die Gewährung einer anderen Pflegegeldstufe erforderlich macht. Es sind auch die Änderungen im Pflegebedarf, der für das Au... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs1BPGG §9 Abs4
Rechtssatz: Ist schon die ursprüngliche Einstufung nach dem BPGG erfolgt, begründet der Wechsel der Pflegegeldzuständigkeit von der PVA auf das Bundespensionsamt keine Möglichkeit, eine Neubeurteilung der Anspruchsvoraussetzungen - auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Abs 4 BPGG - durchzuführen. Entscheidungstexte 10 ObS 173/06y Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs4BPGG idF BGBl I 1998/111 §9 Abs2
Rechtssatz: Der Wegfall der Grundleistung ist daher ein Entziehungsgrund nach § 9 Abs 4 BPGG idgF. Im Fall einer befristeten Grundleistung kann nach jetzt eindeutiger Rechtslage (§ 9 Abs 2 BPGG idF BGBl I 1998/111) auch das Pflegegeld - als Annex - befristet zuerkannt werden. Die befristete Zuerkennung des Pflegegeldes dient in einem solchen Fall der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und erüb... mehr lesen...