Entscheidungen zu § 86 Abs. 1 PG 1965

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/9/5 2005/12/0080

I. Der (im September 1943 geborene) Beschwerdeführer steht als Oberst i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Soweit aus dem Verwaltungsakt ersichtlich, war der Beschwerdeführer vor seiner Ruhestandsversetzung zuletzt beim Fliegerregiment 3 beschäftigt. Mit schriftlicher Erklärung vom 21. Mai 2003 hat der Beschwerdeführer seine Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. September 2003 bewirkt. Mit Bescheid des Kommandos Luftstreitkräfte vom 3. Juli 2003... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.09.2008

RS Vwgh 2008/9/5 2005/12/0080

Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: NGZG 1971 §16a;PG 1965 §2 Abs1 idF 2003/I/130;PG 1965 §86 Abs1 idF 2003/I/130;
Rechtssatz: Nach § 86 Abs 1 PG ist § 16a NGZG nur auf solche Personen weiter anzuwenden, die bereits vor dem 1. Jänner 2003 einen ANSPRUCH AUF PENSIONSVERSORGUNG nach dem PG erlangt haben. Das PG unterscheidet jedoch - wie aus seinem § 2 deutlich wird - strikt zwischen der durch Dienstantritt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.09.2008

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