Entscheidungen zu § 77 PG 1965

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Oberösterreich 2012/12/28 VwSen-401246/4/Gf/Rt

Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: * Annahme des Vorliegens eines Sicherungsbedürfnisses problematisch, wenn die Fremdenpolizeibehörde in diesem Zusammenhang Aspekte ins Treffen führt, die auf keiner entsprechenden gesetzlichen Grundlage beruhen, sondern vielmehr autonom von dieser selbst kreiert wurden (wie z.B. eine vorauss... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.12.2012

RS UVS Oberösterreich 2012/12/06 VwSen-401240/4/Gf/Rt

Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Formalvoraussetzungen der Schubhaftverhängung, Haftfähigkeit des Beschwerdeführers und Sicherungsnotwendigkeit zwecks effektiver Durchführung der Abschiebung zwar gegeben; Anhaltung des Fremden in Schubhaft aber deshalb rechtswidrig, weil es die Fremdenpolizeibehörde unterlassen hat, die nac... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 06.12.2012

TE UVS Tirol 2008/05/06 2008/30/1012-3

Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.3.2008 hat die Bezirkshauptmannschaft Kufstein den Beschwerdeführer zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bzw. einer Ausweisung bis zum Eintritt der Durchsetzbarkeit und zur Sicherung der Abschiebung festgenommen und angehalten (Schubhaft). Die Schubhaftverhängung wurde von der belangten Behörde damit begründet, dass der in Österreich nicht verankerte Beschwerdeführer entgegen den Bestimmungen des Österreichischen Fremden... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.05.2008

TE UVS Tirol 2008/01/15 2008/23/0129-3

Mit Schriftsatz vom 10.1.2008, beim Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol am selben Tag eingelangt, erhob R. J. eine Beschwerde gegen seine Anhaltung in Schubhaft. Begründet wurde diese wie folgt:   ?Der BF erhebt durch seine Vertreterin gegen umseits angeführten Bescheid ;der BH Innsbruck, zugestellt am 28.12.2007   Beschwerde Schubhaftbescheid an den Unabhängigen Verwaltungssenat Tirol. Der angefochtene Bescheid wird dem gesamten Umfang nach wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Recht... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 15.01.2008

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