Entscheidungen zu § 66 Abs. 2 PG 1965

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/3/9 Ra 2019/12/0021

1 Die am 14. Mai 1954 geborene Mitbeteiligte befindet sich seit 1. Juli 1987 als Lehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Davor war sie Lehrerin beim Land Niederösterreich. 2 Mit Bescheid vom 31. August 1988 rechnete der Landesschulrat für Niederösterreich folgende Zeiten, die zwischen der Vollendung ihres 18. Lebensjahres und dem Tag des Beginnes ihrer ruhegenussfähigen öffentlichen Dienstzeit (beim Bund), dem 1. Juli 1987, liegen, gemäß § 53 Abs. 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 09.03.2020

RS Vwgh 2020/3/9 Ra 2019/12/0021

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: B-VG Art133 Abs4PG 1965 §53 Abs2PG 1965 §66 Abs2VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Gemäß dem eindeutigen Wortlaut des § 66 Abs. 2 PG 1965 kommt es betreffend die Berücksichtigung von Nebengebührenwerten nur darauf an, dass die zu berücksichtigenden Nebengebührenwerte auf Zeiten... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.2020

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