Norm: LPG §6 Abs1LPG §10 Abs1
Rechtssatz: Auch eine außergewöhnliche Aufkündigung, die mangels Einhalten der Formvorschriften keinen Exekutionstitel bildet, materiellrechtlich aber das Bestandverhältnis zum Kündigungstermin zur Auflösung bringt, berechtigt den Pächter zur Antragstellung auf Verlängerung des Landpachtvertrages. Entscheidungstexte 1 Ob 530/82 Entscheidungstext OGH 05.0... mehr lesen...