Norm
LPG §6 Abs1Rechtssatz
Auch eine außergewöhnliche Aufkündigung, die mangels Einhalten der Formvorschriften keinen Exekutionstitel bildet, materiellrechtlich aber das Bestandverhältnis zum Kündigungstermin zur Auflösung bringt, berechtigt den Pächter zur Antragstellung auf Verlängerung des Landpachtvertrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0066170Dokumentnummer
JJR_19820505_OGH0002_0010OB00530_8200000_004