Begründung: Der Kläger war ab 1. 9. 1974 beim Österreichischen Bundestheaterverband als Orchestermusiker (Posaunist) in der Volksoper beschäftigt. Er wurde gemäß § 2 Abs 2 BThPG zum 31. 7. 2002 wegen Dienstunfähigkeit in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Seine für den Ruhegenuss anrechenbare Dienstzeit beträgt 30 Jahre und 9 Monate. Der Kläger war ab 1. 9. 1974 beim Österreichischen Bundestheaterverband als Orchestermusiker (Posaunist) in der Volksoper beschäftigt. Er wurde gemä... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin und der Zweitkläger waren aufgrund von Bühnendienstverträgen mit dem Österreichischen Bundestheaterverband als Tänzerin bzw. Tänzer beschäftigt. Beide wurden mit Ablauf des 31. 8. 1999 gemäß § 2 Abs 2 BThPG in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Die Erstklägerin war zu diesem Zeitpunkt 49 Jahre alt, der Zweitkläger war 43 Jahre alt. An beide gelangte ab 1. 9. 1999 ein Ruhegenuss zur Auszahlung, der einer Ruhegenussbemessungsgrundlage von 62 % der Ruheg... mehr lesen...
Norm: BThPG §5 Abs7 BThPG §6 BThPG § 5 heute BThPG § 5 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/1997 BThPG § 5 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/1998 BThPG § 5 gültig von 01.01.2002 bis ... mehr lesen...