Entscheidungen zu § 5 Abs. 7 PG 1965

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2007/12/19 9ObA119/06z

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Entscheidung | OGH | 19.12.2007

TE OGH 2005/2/2 9ObA3/05i

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Entscheidung | OGH | 02.02.2005

RS OGH 2005/2/2 9ObA3/05i, 9ObA119/06z

Norm: BThPG §5 Abs7BThPG §6
Rechtssatz: Nach § 5 Abs 7 BThPG darf die Ruhegenussbemessungsrundlage bei einer als Ballettmitglied zurückgelegten Dienstzeit von 336 Monaten 71 % der Ruhegenussermittlungsgrundlage nicht unterschreiten, wobei sich dieser Prozentsatz bei Verfehlen der genannten Grenze stufenweise verringert. Es ist daher nicht gerechtfertigt, ohne Deckung durch den Wortlaut des § 5 Abs 7 BThPG als Ruhegenussvordienstzeiten angerechn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.02.2005

Entscheidungen 1-3 von 3

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