Entscheidungen zu § 48 Abs. 2 PG 1965

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RS UVS Vorarlberg 2007/08/30 302-001/07

Rechtssatz: Die Lage von Kanalisations- und Wasserversorgungsleitungen muss in einem Umlegungsverfahren nach dem Raumplanungsgesetz nicht festgelegt werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 30.08.2007

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