Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice, (im Folgenden: belangte Behörde) vom 09.05.2012, Zl. XXXX, wurde rechtskräftig festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) ab 01.01.2012 ein Ruhegenuss von monatlich brutto € 2.483,87 gebühre. Außerdem gebühre eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto € 595,70. 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffen... mehr lesen...