Entscheidungen zu § 41 Abs. 3 PG 1965

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/9 W217 2111335-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice, (im Folgenden: belangte Behörde) vom 09.05.2012, Zl. XXXX, wurde rechtskräftig festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) ab 01.01.2012 ein Ruhegenuss von monatlich brutto € 2.483,87 gebühre. Außerdem gebühre eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto € 595,70. Erstmalig wurde der laufend gebührende Ruhebezug am 01.01.2014 angepasst. 2... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.10.2018

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