Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17.03.1989, Zahl 104.623/11-Pr/3/88, wurden dem Beschwerdeführer für die Zeit zwischen der Vollendung seines 18. Lebensjahres am 10.12.1977 und dem Tag des Beginns seiner ruhegenussfähigen Bundesdienstzeit am 01.04.1988 gemäß § 53 PG 1965 9 Jahre, 6 Monate und 25 Tage als Ruhegenussvordienstzeiten unbedingt angerechnet. 1. Mit Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Beschwerdeführerin befindet sich gemäß § 15 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 236c Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979, ab dem 1. Juli 2012 im Ruhestand (Mitteilung des Landesschulrates für Salzburg vom 3. Februar 2012, Zl. XXXX/192-2012). römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin befindet sich gemäß Paragraph 15, Absatz eins und 2 in Verbindung mit Paragraph 236 c, Absatz eins, ... mehr lesen...