Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 29. 1. 2008 hat die beklagte Partei den Antrag vom 17. 9. 2007 des am 27. 8. 1947 geborenen Klägers auf Gewährung einer Schwerarbeitspension mit der
Begründung: abgelehnt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Der Kläger begehrt mit seiner gegen diesen Bescheid gerichteten Klage die Gewährung einer Schwerarbeitspension ab 1. 10. 2007. Er sei von 1987 bis August 2001 mit kurzen Unterbrechungen immer als Zustellfahrer mit Tiefkühl-LKWs be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte das Land Oberösterreich als Pflegegeldträger schuldig, der am 21. 7. 1971 geborenen Klägerin Pflegegeld der Stufe 2 in Höhe von 273,40 EUR monatlich vom 1. 11. 2006 bis 30. 9. 2007 zu bezahlen und wies das Mehrbegehren ab. Es ging für die Zeit bis September 2007 von folgendem monatlichen Pflegebedarf aus: 4 Stunden im Zusammenhang mit dem Besteigen und Verlassen der Dusche oder Badewanne, 30 Stunden (Mindestwert) für das Zubereiten von Mahlzeit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Andrea Eisler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Waltraud F*****, vertreten durch Dr. Stefan Gloß und andere Rechtsanwälte in St. Pölten, ... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. 6. 1992 geborene Klägerin bewohnt gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern eine Wohnung im dritten Stock eines Mehrparteienhauses ohne Lift. Die Wohnung wird automatisch zentral beheizt. Küche, WC und Badezimmer mit Badewanne sind in der Wohnung vorhanden. Das nächste Lebensmittelgeschäft befindet sich in unmittelbarer Nähe der Wohnung. Die Klägerin leidet an einem frühkindlichen Autismus und steht deswegen in Betreuung der Universitätsklinik für Kinder- ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs3oöPGG §4 Abs3EinstV §2 Abs2EinstV §2 Abs3WPGG §4 Abs3WrEinstV §1 Abs4stmkPGG §4 Abs5a
Rechtssatz: Es ist nicht nur für den Betreuungsbedarf, sondern auch beim Zeitaufwand für Hilfsverrichtungen bei Kindern und Jugendlichen nur jenes Ausmaß zu berücksichtigen, das über das erforderliche Ausmaß bei gleichaltrigen nicht behinderten Kindern und Jugendlichen hinausgeht. Für sie sind also auch die Pauschalwerte nach § 2 Abs 3 der Oö... mehr lesen...
Norm: EinstV §2 Abs2WPGG §4 Abs3
Rechtssatz: Bei Kindern ist ein Hilfsbedarf für die Herbeischaffung von Nahrungsmitteln -wozu die Besorgung von Diätnahrungsmitteln gehört -, mangels eines über das für gleichaltrige Erforderliche hinausgehenden Ausmaßes an Hilfe grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 ObS 80/03t Entscheidungstext OGH 27.05.2003 10 ObS 80/03t... mehr lesen...